Achim Zerbe
Notar.Rechtsanwalt.Fachanwalt
Achim Zerbe – Jahrgang 1969, beruflich tätig als Notar & Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht).
Nach dem Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen und anschließendem Referendariat erfolgte im Jahr 1998 meine Zulassung als Rechtsanwalt.
Anwaltliche Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, IT- und Telekommunikationsrecht sowie des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts.
Berufliche Erfahrung sammelte ich neben meiner mehr als 25 Jahre umfassenden anwaltlichen Beurfspraxis u.a. durch in der Vergangenheit wahrgenommene Ämter im Aufsichtsrat eines TK-Netzbetreibers (Aktiengesellschaft, 2004 bis 2018, seit 2005 als Vorsitzender des AR) und eines Internet-Content-Providers (Aktiengesellschaft).
Zwischen 2018 und 2023 habe ich die Amtsgerschäfte des aus Altersgründen aus dem Amt ausgeschiedenen Notars Axel Hecht (Gießen) als Verwalter fortgeführt.
Als Notar stehe ich seit 2018 für alle Fragestellungen in Zusammenhang mit notarieller Tätigkeit zur Verfügung.
BERATUNGSSCHWERPUNKTE RECHTSANWALT ACHIM ZERBE
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst den Schutz des geistigen Eigentums – mithin der Patente, Gebrauchsmuster, Design (früher: Geschmacksmuster), Marken und sonstigen Kennzeichenrechte sowie des Urheberrechts. Produktpiraterie oder die widerrechtliche Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken sind (gerade im Internet) alltägliche Vorgänge geworden.
Wir beraten Sie zu Fragen des geistigen Eigentums, beispielsweise zur Anmeldung von Schutzrechten, deren Verlängerung und Verteidigung. Darüber hinaus gestalten wir im Auftrag unserer Mandanten u.a. Auswertungs- und Lizenzverträge sowie Abgrenzungsvereinbarungen.
Einen ergänzenden Schwerpunkt zum gewerblichen Rechtsschutz bildet das Wettbewerbsrecht. Wir begleiten Marketingmaßnahmen bereits im Stadium der Entwicklung, beraten weiterhin u.a. zur produktspezifischen Werbe- und Vertriebseinschränkung, setzen Ansprüche nach unlauterer Absatzförderung im Namen unserer Mandanten durch und beraten zur Abwehr unrechtmäßig erhobener Forderungen (bspw. Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen).
Wurden Rechte unserer Mandanten verletzt, beispielsweise durch die unerlaubte Auswertung geschützter Werke oder die unerlaubte Nutzung von Namens- oder Markenrechten, setzen wir Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für unsere Mandanten durch.
Ebenso vertreten wir unsere Mandanten gegen den Vorwurf rechtsverletzenden Handelns und streben ggf. eine außergerichtliche, wirtschaftliche Streitbeilegung an. Wurde bereits eine einstweilige Verfügung zugestellt, beraten wir zu den Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und vertreten die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.
Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Gestaltung und Umsetzung von Verträgen, beispielsweise zum Vertrieb von Soft- und Hardware oder im Rahmen von IT-Projekten.
Darüber hinaus beraten wir in telekommunikationsrechtlichen Fragen. Zu unseren Mandanten zählen u. a. TK-Netzbetreiber, Dienstleister und Reseller.
Das Wirtschaftsrecht umfasst alle Fragen der gesellschaftsrechtlichen Ebene, so beispielsweise die Begleitung einer Gründung, Umwandlung oder Neueintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern sowie die Gestaltung der Befugnisse der Vertretung und Geschäftsführung. Darüber hinaus sind wir Ihre Ansprechpartner für die ebenfalls im Wirtschaftsrecht beheimateten handelsrechtliche Fragestellungen.