NOTAR
Beratung
Die Verbindung klassischer notarieller Tätigkeit mit präventiver und strategischer Beratung.
Immer dann, wenn der Gesetzgeber den Bürger oder ein Unternehmen vor den weitreichenden Folgen eines Rechtsgeschäfts schützen will, schreibt er die Mitwirkung eines Notars vor.
Notare sind unabhängige und zur Neutralität verpflichtete Rechtsberater. Sie suchen nach vertraglichen Lösungen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden. Die Einschaltung des Notars erfüllt damit wichtige Schutzfunktionen.
Im Vorfeld der notariellen Beurkundung spielt die fachlich fundierte und zugleich praxisgerechte Beratung durch den Notar eine entscheidende Rolle.
Wir machen unsere Mandanten mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut, klären sie über mögliche – positive wie negative – Konsequenzen auf und entwickeln Verträge, die Streit vermeiden und die Interessen aller Beteiligten langfristig sichern.
Meine Mandanten entscheiden sodann, welcher Lösungsweg die individuellen Bedürfnisse bestmöglich abdeckt und umgesetzt werden soll.
Können meine Mandanten – beispielsweise bei Wegeunfähigkeit – meine Geschäftsstelle nicht selbst aufsuchen, so begebe ich mich auf Wunsch innerhalb meines Zuständigkeitsbereichs auch zu meinen Mandanten nach Hause oder in eine Klinik/Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung.
Themen notarieller Tätigkeit
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Familie & Partnerschaft
Je nachdem, für welche Form einer Partnerschaft Sie sich entscheiden und je nachdem, wie Ihre konkrete gemeinsame Lebensplanung aussieht, können die Rechte der Partner hinsichtlich Altersabsicherung, Vermögenserwerb, Trennung, Erbfolge oder gemeinsamer Kinder sehr unterschiedlich ausfallen. In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, sich im Vorfeld über die Möglichkeiten individueller Vereinbarungen beraten zu lassen.
Auch im Fall einer Änderung des Lebensmodells, bei bestehendem Wunsch nach einer Anpassung bisheriger Vereinbarungen, bei Eintritt einer Patchwork-Situation oder auch im Rahmen einer Trennung bzw. einer bevostehenden Scheidung hilft Ihr Notar, wenn es gilt, die rechtlichen Folgen abzuwägen und eine individuelle, Streit vermeidende und interessengerechte Lösung zu erarbeiten – wie beispielsweise eine Errichtung oder Anpassung eines Ehevertrags oder der Abschluss einer Trennungsvereinbarung.
Bei alledem behält Ihr Notar Achim Zerbe auch die erbrechtlichen und vorsorgerechtlichen Aspekte einer individuellen Regelung im Blick!
Typische Tätigkeitsbereiche sind- Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Adoption
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Erben & Vererben
Zu Lebzeiten versuchen wir unser Vermögen geschickt zu bewahren oder zu vermehren. Für die Zeit danach sorgen jedoch nur die Wenigsten ausreichend vor. Je nach Lebenssituation kann es zu Überraschungen kommen, wenn beispielsweise der geschiedene Partner plötzlich miterbt oder die Eltern statt der Partnerin.
Wer sicher sein möchte, dass die eigene Erbfolge auch wirklich dem persönlichen Willen entspricht, sollte sich rechtzeitig damit auseinandersetzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die gewünschten Personen oder Organisationen begünstigt, der Zerfall des Vermögens vermieden und keine Streitigkeiten in der Familie und unter den Erben verursacht werden.
Vorsorge bedeutet auch hier, sich um seine eigenen Angelgenheiten selbst zu sorgen, seine Verhältnisse selbst gestalten, bevor es zu spät ist.
Auch und gerade junge Eltern sollten darüber nachdenken, was „im Fall des Falles“ eintreten soll – und was es zu verhindern gilt. Hier stellt sich bspw. die Frage, ob das Erbe bei kleinen Kindern oder jungen Erwachsenen gut aufgehoben ist, wer das Sorgerecht für minderjährige Kinder ausüben soll und wie die Kosten einer guten Ausbildung sichergestellt werden können.
Ihr Notar Achim Zerbe berät bei der Gestaltung der Erb- und Vermögensnachfolge – ob zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge und Schenkung oder durch letztwillige Verfügung von Todes wegen – mit dem Ziel, durch klare und eindeutige Regelungen die geschaffenen Werte zu bewahren und Streit oder Unsicherheit zu vermeiden.
Typische Tätigkeitsbereiche sind- Testamente
- Erbverträge
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Vorweggenommene Erbfolge
- Schenkungen
- Sicherung der Fortführung eines Unternehmens
- Erbscheinsanträge
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Vorsorge
Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit, ein Unfall oder auch eine einfache Urlaubsabwesenheit führen häufig dazu, dass Menschen ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind.
Diesen Situationen ist immer eines gleich: der Wunsch eines jeden Betroffenen, dass seine Angelegenheiten auch wirklich in seinem Sinne für ihn geregelt und Entscheidungen nach seinen Wünschen und Wertvorstellungen getroffen werden.
Die Patientenverfügung beispielsweise gibt Sicherheit für eine wunschgerechte medizinische und pflegerische Versorgung im letzten Lebensabschnitt. Die Vorsorgevollmacht wiederum unterstützt die Person Ihres Vertrauens bei der Regelung jener Angelegenheiten, die Sie nicht mehr selbst regeln können.
Entsprechende notariell beurkundete Vollmachten und Verfügungen stellen sicher, dass in diesen Situationen automatisch Vertrauenspersonen für die Betroffenen handeln können. Denn diese Urkunden sind gerichtsfest, grundbuchfest und anfechtungssicher.
Ihr Notar berät über die Möglichkeiten der Vorsorge und bespricht mit Ihnen, welche Vollmachten und Anordnungen individuell sinnvoll sind.
Typische Tätigkeitsbereiche sind- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Generalvollmacht
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Unternehmen
Der Erfolg eines Unternehmers zeichnet sich aus durch den Focus auf betriebswirtschaftliche und rechtliche Gesichtspunkte seines Handelns.
Dies beginnt mit der Unternehmensgründung: Die Wahl der richtigen Rechtsform hat erhebliche Konsequenzen für Haftung, Kapitalausstattung, Möglichkeiten der Finanzierung und künftige Strukturoptionen.
Wir beraten unsere Mandanten bei allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen, entwerfen die erforderlichen Verträge und veranlassen die notwendigen Anmeldungen.
Hierbei berücksichtigen wir auch familien- und erbrechtliche Folgewirkungen und arbeiten mit den anwaltlichen und steuerrechtlichen Beratern unserer Mandanten eng zusammen.
Typische Tätigkeitsbereiche sind- Unternehmensgründung
- Gesellschaftsverträge / Satzungen
- Eintritt neuer und Austritt alter Gesellschafter
- Übertragungen von Geschäftsanteilen
- Nachfolgeregelungen
- Unternehmenskaufverträge
- Umwandlung und Umstrukturierung
- Gesellschafterversammlungen / Hauptversammlungen
- Registeranmeldungen
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Immobilien
Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien geht es häufig um erhebliche wirtschaftliche Werte. Mit dem Eigenheim geht für viele Menschen ein großer Traum in Erfüllung und auch Kapitalanleger investieren vermehrt in Grundbesitz. Der Erwerb einer Immobilie – zur eigenen Nutzung oder als Wertanlage – ist für die meisten Menschen die größte und wichtigste Investition ihres Lebens.
Wer hingegen eine Immobilie verkauft muss darauf vertrauen können, dass nur dann Eigentum übertragen wird, wenn die Zahlung des Kaufpreises gesichert ist.
Und wer zu Lebzeiten die Schenkung einer Wohnung, eines Hauses oder Grundstücks plant, sollte vor künftigen Fehlschlägen sicher sein – beispielsweise durch ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zur Sicherung der Wohnsituation oder eine Pflegeverpflichtung als Ausgleich für eine Übertragung von Eigentum. Auch über die künftige Sicherung der Immobilie in der Familie sollte nachgedacht werden, damit das geschenkte Haus nicht aus der Familie herausfällt, wenn „alles schief geht“ oder ein Unglück geschieht.
Der Gesetzgeber schreibt aufgrund der großen Bedeutung von Immobilienübertragungen sowie Immobilienkauf und –verkauf die notarielle Beurkundung vor. Der Notar begleitet die Vertragsparteien vom ersten Beratungsgespräch bis zur Eintragung im Grundbuch. Im Vordergrund stehen die Information über gesetzliche Vorschriften und die Sicherstellung des sichersten Wegs zur Erreichung des von den Beteiligten angestrebten Ziels durch die Gestaltung eines transparenten und rechtlich ausgewogenen Vertrages.
Gegebenenfalls bestehende familienrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen behält Ihr Notar Achim Zerbe im Blick, ebenso eine schnelle und sorgfältige Abwicklung der beurkundeten Verträge auch gegenüber Banken, Behörden und Gerichten.
Typische Tätigkeitsbereiche sind- Kaufverträge über Immobilien
- Bestellung oder Löschung einer Grundschuld oder Hypothek
- Belastung / Veränderung eines Grundstücks
- Schenkungen von Haus oder Wohnung
- Weitergabe eines Betriebs mit Immobilien
- Bestellung von Wohn- und Nutzungsrechten, Sicherung von Pflegeversprechen
- Kauf vom Bauträger
- Erstellung von Bauträgerverträgen und den hierzu notwendigen Teilungserklärungen
- Aufteilung in Wohnungseigentum
Kosten des Notars
Die Beauftragung eines Notars ist oftmals gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Das liegt insbesondere daran, dass der Notar neben den Gebühren der Beurkundung keine weiteren Kosten für die Beratung und die Erstellung des Entwurfs der Urkunde erhebt – ganz gleich wie kompliziert und umfangreich die Urkunde ist.
Gebührensystem
Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten Gebührensystem, das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Der Gesetzgeber hat sich für dieses Gebührensystem entschieden, weil es den Beteiligten eine Reihe von Vorteilen bietet:
Verhältnismäßigkeit
Da sich die Kosten nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Geschäfts bemessen, ist auch bei Angelegenheiten mit geringem Geschäftswert sichergestellt, dass die Notarkosten nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert des Rechtsgeschäftes stehen.
Transparenz
Da es nicht auf die Komplexität und den Umfang einer Angelegenheit oder auf die vom Notar aufgewandte Arbeitszeit ankommt, kann Ihnen Ihr Notar schon vor der Beauftragung die endgültigen Kosten einer geplanten Beurkundung mitteilen. Die Notarkosten sind daher transparent und berechenbar.
Abgeltung
Die Beratung und der Entwurf der Urkunde sind mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten, unabhängig davon, wie kompliziert oder beratungsintensiv eine Angelegenheit ist.
Verbindlichkeit
Die gleiche Leistung kostet bei jedem Notar das Gleiche. Der Notar darf weder höhere noch niedrigere Gebühren als die gesetzlich festgesetzten Gebühren in Rechnung stellen.
Kontrolle
Die Richtigkeit der Kostenrechnungen des Notars wird regelmäßig staatlich überprüft.