Meine Tätigkeit als Notar …
… erbringe ich in meiner Kanzlei in Gießen. Ich suche Sie aber auch gerne zu Hause, in einem Krankenhaus oder Pflegeheim oder einem anderen Ort Ihrer Wahl auf, so Sie dies wünschen oder es Ihnen nicht möglich ist, meine Kanzlei in der Südanlage in Gießen aufzusuchen.
Alle notariellen Handlungen, also z.B. Immobilienübertragung, Hauskauf oder Wohnungskauf, Testament & Erbvertrag, Ehevertrag, Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung, Gründung & Veränderung von Gesellschaften, Anmeldungen zum Handelsregister, Gesellschafts- oder Vereinsregister sowie Beglaubigung von Unterschriften oder Dokumenten können von mir auswärts bei Ihnen erledigt werden, sofern dies in meinem Amtsbereich erfolgt. Der Amtsbereich, in dem ich als Notar meine Urkundstätigkeit für Sie ausüben darf, umfasst alle Städte und Gemeinden des Landkreises Gießen, nämlich
- Allendorf (Lumda)
- Biebertal
- Buseck
- Fernwald
- Gießen
- Grünberg
- Heuchelheim
- Hungen
- Langgöns
- Laubach
- Lich
- Linden
- Lollar
- Pohlheim
- Rabenau
- Reiskirchen
- Staufenberg
- Wettenberg
mit jeweils allen Ortsteilen. Darüber hinaus ist es mir als Notar nicht erlaubt, eine auswärtige Beurkundung in einer anderen Stadt/Gemeinde in Hessen vorzunehmen. Ich darf auch nicht für eine auswärtige Beurkundung in ein anderes Bundesland reisen, kann also z.B. keine Beglaubigung in einem Krankenhaus in Niedersachsen vornehmen.
Der Gegenstand der Beurkundung muss jedoch nicht im Landkreis Gießen liegen. Sie können also z.B. einen Kaufvertrag über eine in Marburg, Wetzlar, Bad Nauheim, Frankfurt, München oder Berlin gelegene Wohnung von mir beurkunden lassen, solange die Beurkundung in meinem Amtsbereich (im Landkreis Gießen) erfolgt.